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Die "Soziale Sicherung der Soldatinnen und Soldaten" Auf der linken Seite finden Sie wichtige Links zur sozialen Sicherung der Soldatinnen und Soldaten sowie wichtige Adressen. Wer gesund ist und im Berufsleben steht denkt selten über seine soziale Absicherung nach. Doch was geschieht bei Krankheit, wer zahlt die medizinische Behandlung und sorgt für die Fortzahlung des Einkommens? Was geschieht, wenn jemand arbeitslos wird oder einen Unfall erleidet, sei es bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder im privaten Umfeld? Ist eine genügende Absicherung bei einer Berufskrankheit, einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit gegeben? Ist man selbst und die eigene Familie bei Mutterschaft, Kindererziehung, Kinderbetreuung und im Alter oder gar bei Tod hinreichend abgesichert? All diese Fragen betreffen die "Soziale Sicherung". In der Bundesrepublik Deutschland ist die "Soziale Sicherung" durch das Versicherungs-, das Versorgungs- und das Fürsorgeprinzip gekennzeichnet. Versicherungen greifen vor Versorgungen und diese vor der Fürsorge, wobei letztere in Notfällen häufig in Vorleistung tritt. Versorgung und Fürsorge basieren im Wesentlichen auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. Versicherungen sind zum Teil gesetzlich verpflichtend, wie die Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (auch gesetzliche Sozialversicherung genannt), und sind vom Arbeitgeber oder den Betroffenen selbst abzuschließen. Bei Nichtabschluss drohen Strafen und Beitragsnachzahlungen! Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten sich freiwillig zu versichern, z.B. Haftpflicht-, Dienstunfähigkeits-, Unfall-, Pflegezusatz- oder Lebensversicherungen. In der Regel wird für alle diese Versicherungen ein eigener Beitrag gezahlt. Bei der Versorgung gibt es keine Beitragsleistung, sondern sie wird aus Steuermitteln finanziert. In der Regel wird jemand entschädigt, der Opfer oder besondere Leistungen für die Gemeinschaft, wie Wehr- oder Kriegsdienst, erbracht hat. Zu den Empfängern dieser Leistungen gehören Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten oder politische Häftlinge. Auch Beamte, Soldaten, Kinder- und Erziehungsgeldempfänger gehören dazu. Geregelt sind diese Ansprüche insbesondere im Bundes- und im Beamtenversorgungsgesetz sowie weiteren Gesetzen, wie z.B. das Soldatenversorgungsgesetz, das Zivildienstgesetz oder das Infektionsschutzgesetz. Die Beihilfe beruht auf den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Sie wird im Bund und in den Ländern unterschiedlich geregelt und zwar in Rechtsverordnungen und Erlassen. Die Beihilfe ist jedoch Teil der Alimentation und somit zwingend gesetzlich zu regeln. Da die Beihilfe nicht die kompletten Krankheitskosten abdeckt, sind die Fragen nach einer verpflichtenden Restkostenversicherung und ggf. einem Ergänzungstarif zu klären, evtl. auch schon heute für die Zeit nach dem Berufsleben. Werden weder ein Versicherungsbeitrag oder eine versorgungsrechtliche Vorleistung erbracht, greift ggf. die Fürsorge oder Sozialhilfe. Diese Seite soll insbesondere Soldatinnen und Soldaten eine erste Hilfe geben, fachlich versierte Stellen und Versicherungen zu finden, um sich über die eigene soziale Absicherung zu informieren und ggf. Lücken zu schließen.
Im Jahr 2014 sollte eine bundesweit einheitliche Unterstützungsstruktur entstehen, die durch ein neues Betreuungsportal auch online genutzt werden kann. Dieses Betreuungsportal wäre somit das Rückgrat der bundeswehrweiten Info-Büros. Die Realisierung verzögerte sich jedoch und soll jetzt bis 2020 abgeschlossen werden!
Seminare und Info-Veranstaltungen im Standortbereich Köln Die Standortkameradschaften (StOKa) Köln und Köln-Porz-Wahn bieten regelmäßig Tagesseminare für ausscheidende Berufssoldatinnen und Berufssoldaten im Raum Köln-Bonn an, und zwar im Frühjahr in Wahn und im Herbst in Raderthal oder Longerich. Darüber hinaus werden Veranstaltungen insbesondere für junge Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angeboten, die aufgrund des bestehenden Informationsbedarfs dringend erforderlich sind. Berichte zu einzelnen Informationsveranstaltungen und Seminaren: Seminar für ausscheidende BS am 25.11.2015 Seminar für ausscheidende BS am 27.11.2014 Info-Veranstaltung für junge BS am 20.11.2014 Seminar für ausscheidende BS am 29.11.2012.
Galerie zu Info-Veranstaltungen und Seminaren Alle Veranstaltungen sollen bei den Teilnehnerinnen und Teilnehmern die Frage wecken: "Weiß ich über die Zeit nach dem aktiven Dienst ausreichend Bescheid und verfügt auch meine Familie im Notfall über alle erforderlichen Informationen?". |
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