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Demokratischer Prozess der
Willensbildung
Die Bundeswehr Heft 03/2015
Auszug Basisarbeit
Sep. 2016 bis Jan. 2017
Arbeitsgruppen formulieren die
Antragstexte.
17.01.2017
Standortversammlung Köln
beschließt die Anträge.
08.-10.05.2017
Landesversammlung West
13.-17.11.2017
20. DBwV-Hauptversammlung
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Standortkameradschaft Köln beschließt Anträge
für die Landesversammlung West
Die Standortversammlung Köln hat am 17.01.2017 insgesamt 181 Anträge auf den Weg zur Landesversammlung West gebracht. Die vorherige Aussprache
über die Anträge, die dabei gezeigte sachliche Argumentation und das insgesamt geschaffte Arbeitspensum haben die Durchführenden, den Geschäftsführenden
Vorstand der StOKa Köln und den Bezirksvorsitzenden II/1, äußerst beeindruckt. Wieder hat sich bestätigt, dass die Anträge treffender formuliert werden,
je mehr Mitglieder sich mit den Texten beschäftigen.
Gelebte Demokratie im DBwV
Die Politik und die Ziele des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (DBwV), um die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen seiner
Mitglieder sowie der Familienangehörigen und Hinterbliebenen zu vertreten, werden in einem demokratischen Prozess festgelegt.
Alle vier Jahre beschließt die Hauptversammlung, als höchstes Organ des DBwV, ein Grundsatzprogramm, das durch den Bundes- und die
Landesvorstände umgesetzt werden soll. Hierzu findet zwischen den Hauptversammlungen mindestens ein Verbandstag auf Bundesebene – bestehend aus
den Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Landesvorstände – statt, der auch die Fortentwicklung der Beschlüsse der Hauptversammlung
berät und beschließt. Diese Beschlüsse sind vorläufig, da sie der Zustimmung der nächsten Hauptversammlung bedürfen.
In der Satzung des DBwV wird dieser demokratische Prozess garantiert (vgl. Regelungen zur Hauptversammlung und zum Verbandstag).
In der Realität besteht dieser Prozess darin, die aktuellen Interessen der Verbandsmitglieder in Anträgen zu formulieren und in den
Standortversammlungen und den Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften als Vorlagen für die Landesversammlungen zu
beschließen.
Die der
jeweiligen Hauptversammlung vorangehenden Landesversammlungen beschließen dann die Anträge, die in die Hauptversammlung eingebracht
werden. Die Landesversammlungen, die Landesvorstände und der Bundesvorstand können auch von sich aus Anträge einbringen, die in der
Hauptversammlung zu beschließen sind (im Bild rechts die letzte Antragsversammlung im Landesverband West vom 27. bis 29.05.2013).
Im Bezirk II/1 wird bereits seit vielen Jahren über die Standortgrenzen hinaus zusammengearbeitet, um gemeinsame Anträge zu formulieren. Mit
Genehmigung des Landesvorsitzenden wurden in der zweiten Jahreshälfte 2016 sechs Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen sich auch interessierte
Verbandsmitglieder einbringen konnten. Die Anträge müssen natürlich satzungsgemäß noch durch die Standortversammlungen und die
Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften zur Vorlage bei der Landesversammlung beschlossen werden.
Kölner Anträge 2017 für die Landesversammlung West des DBwV,
Übersicht über Leit-Themenbereiche der AG 2
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