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 AG 2 Bezirk II / 1 

 

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Kölner Anträge 2017

Kölner Anträge 2013

Basisarbeit StOKa Köln



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Mitglieder gestalten ihre Zukunft !


Die Politik und die Ziele des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (DBwV), um die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder sowie der Familienangehörigen und Hinterbliebenen zu vertreten, werden in einem demokratischen Prozess festgelegt.

Alle vier Jahre beschließt die Hauptversammlung, als höchstes Organ des DBwV, ein Grundsatzprogramm, das durch den Bundes- und die Landesvorstände umgesetzt werden soll. Hierzu findet zwischen den Hauptversammlungen mindestens ein Verbandstag auf Bundesebene – bestehend aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Landesvorstände – statt, der auch die Fortentwicklung der Beschlüsse der Hauptversammlung berät und beschließt. Diese Beschlüsse sind vorläufig, da sie der Zustimmung der nächsten Hauptversammlung bedürfen.

In der Satzung des DBwV wird dieser demokratische Prozess garantiert (vgl. §§ 20 und 23).

In der Realität besteht dieser Prozess darin, die aktuellen Interessen der Verbandsmitglieder in Anträgen zu formulieren und in den Standortversammlungen und den Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften als Vorlagen für die Landesversammlungen zu beschließen.

Die der jeweiligen Hauptversammlung vorangehenden Landesversammlungen beschließen dann die Anträge, die in die Hauptversammlung eingebracht werden. Die Landesversammlungen, die Landesvorstände und der Bundesvorstand können auch von sich aus Anträge einbringen, die in der Hauptversammlung zu beschließen sind.

AG LV West 2017 Im Bezirk II/1 wird bereits seit vielen Jahren über die Standortgrenzen hinaus zusammengearbeitet, um gemeinsame Anträge zu formulieren. Mit Genehmigung des Landesvorsitzenden werden dazu Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen sich auch interessierte Verbandsmitglieder einbringen können.

Eine besondere Arbeitsgruppen trat im Herbst 2015 zusammen und befasste sich mit dem Thema "Arbeit und Zukunft der Kameradschaften Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene (KERH)". Dabei ging es um den geordneten und koordinierten Übergang von Mitgliedern einer Truppenkameradschaft (TruKa) in eine KERH, auch als Mandatsträger. Einer der geplanten Schwerpunkte, das Herausarbeiten von Vorteilen für eine Mitgliedschaft im DBwV für Reservisten, erwies sich, wegen der fehlenden Teilnahme von Reservisten als schwierig. Mit der "Agenda 55 plus" und möglichen Organisationsformen der KERH im Jahr 2025 wurden die Arbeitsergebnisse aus dem Jahr 2013 fortentwickelt.

 


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