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Arbeit der StOKa Köln | Themen Erfolgreiche Anträge | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Demokratischer Prozess der Okt. 2012 bis Febr. 2013 21.02.2013 27.-29.05.2013 18.-22.11.2013 |
19. Hauptversammlung des DBwV beschließt Kölner Anträge Gelebte Demokratie im DBwV Die Politik und die Ziele des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (DBwV), um die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder sowie der Familienangehörigen und Hinterbliebenen zu vertreten, werden in einem demokratischen Prozess festgelegt. Alle vier Jahre beschließt die Hauptversammlung, als höchstes Organ des DBwV, ein Grundsatzprogramm, das durch den Bundes- und die Landesvorstände umgesetzt werden soll. Hierzu findet zwischen den Hauptversammlungen mindestens ein Verbandstag auf Bundesebene – bestehend aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Landesvorstände – statt, der auch die Fortentwicklung der Beschlüsse der Hauptversammlung berät und beschließt. Diese Beschlüsse sind vorläufig, da sie der Zustimmung der nächsten Hauptversammlung bedürfen. In der Satzung des DBwV wird dieser demokratische Prozess garantiert (vgl. Regelungen zur Hauptversammlung und zum Verbandstag). In der Realität besteht dieser Prozess darin, die aktuellen Interessen der Verbandsmitglieder in Anträgen zu formulieren und in den Standortversammlungen und den Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften als Vorlagen für die Landesversammlungen zu beschließen. Die der jeweiligen Hauptversammlung vorangehenden Landesversammlungen beschließen dann die Anträge, die in die Hauptversammlung eingebracht werden. Die Landesversammlungen, die Landesvorstände und der Bundesvorstand können auch von sich aus Anträge einbringen, die in der Hauptversammlung zu beschließen sind. Im Bezirk II/1 wird bereits seit vielen Jahren über die Standortgrenzen hinaus zusammengearbeitet, um gemeinsame Anträge zu formulieren. Mit Genehmigung des Landesvorsitzenden werden dazu Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen sich auch interessierte Verbandsmitglieder einbringen können. Die Anträge müssen natürlich noch satzungsgemäß durch die Standortversammlungen und die Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften zur Vorlage bei der Landesversammlung beschlossen werden. Die StOKa Köln war maßgeblich in drei Arbeitsgruppen vertreten, deren Anträge in der 19. Hauptversammlung des DBwV in Berlin, zum Teil geändert oder mit anderen Anträgen zusammengefasst, beschlossen wurden. Von den 271 beschlossenen Forderungen sind 61 direkt von der StOKa Köln formuliert worden, weitere 25 wurden mit Anträgen anderer Kameradschaften zusammengefasst. Zusätzlich wurden 4 Forderungen direkt an den Bundesvorstand verwiesen.
Anträge 2013 für die Hauptversammlung des DBwV, Die von der 19. Hauptversammlung vom 18. bis 22.11.2013 beschlossenen Anträge aus Köln können hier eingesehen werden. (z) = zusammengefasst oder subsumiert mit Anträgen anderer Standortkameradschaften oder selbständiger Truppenkameradschaften (die Original-Anträge sind auf den Folgeseiten angehängt).
Verweisungen an den Bundesvorstand: (PDF) Antrag auf Erstellung eines Betreuungskonzeptes (PDF) Antrag auf Verbesserung der Homepage DBwV |
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