Pkw-Pendler steigen eher "vor" einem
Verkehrsstau in den ÖPNV um als "dahinter"!
Bürgervereine und Initiativen im Kölner Süden fordern seit Jahren ein Gesamtverkehrskonzept und P&R-Plätze am Stadtrand: in Meschenich, am Eifeltor in der Nähe des Bahnhofs Kalscheuren und besonders den P&R-Ausbau in Godorf.
Dort – an der Haltestelle Godorf, direkt neben der Autobahnausfahrt A555 und dem Zubringer zur A553 – könnten die Berufspendler die 6,5 km langen Staus vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd komplett umgehen. Mit den U-Bahn-Linien 16 und 17 wäre, mit wenig Aufwand, bereits "seit 2015" ein ganztägiger 5-Minuten-Takt und damit ein attraktives ÖPNV-Angebot zum Stadttarif – vergleichbar mit Weiden-West – möglich.
Die AG Heidekaul fordert:
Verkehrsbelastung im Wohnumfeld mindern und nicht noch weiter verschärfen!
Schwerpunke sind die Verringerung der Lärmbelastung durch die Militärringstraße, die Bonner Straße und den Verteilerkreis Köln-Süd. Mittel- bis langfristig ist eine vernünftige Lösung für die vierte Ausbaustufe der Nord-Süd-Stadtbahn der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) anzustreben und auf jeden Fall muss eine Hochbahn mit sechs Metern Überfahrungshöhe über dem Verteilerkreis und der entsprechend langen Trasse auf der Bonner Straße vermieden werden.
Die dritte Ausbaustufe beginnt an der Marktstraße. Von dort bis zur Arnoldshöhe ist auch eine Reduzierung der Anzahl der Haltestellen von derzeit sechs auf vier vorgesehen.
Die Positionierung einer P&R-Anlage am Verteilerkreis, also inmitten von Staus zz. des Berufsverkehrs, ist völlig falsch, wie schon ein Blick in die Studie über das Einzugsgebiet für die Parkpalette beweist.
Zur Bebauung im Heidekaul-Wäldchen gab es schon 1983 die gleichen Argumente.
PuR-Anlage auf dem Tennisplatz wurde nie in Frage gestellt!
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat bereits in seiner Sitzung am 28.06.2011 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Am selben Tag fand in Rodenkirchen noch eine Aussprache zwischen Bürgern und Bezirksvertretern statt. Das zeigt den Wert, den Stadt und Politiker der Bürgerbeteiligung beimessen.
Völlig unabhängig von jeglicher Bürgerbeteiligung lief auch die Ausschreibung für die Gestaltung (Objektplanung) der Park and Ride-Palette.
Noch etwas ist seltsam:
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln hatte am 09.03.2011 mitgeteilt, dass bauliche Maßnahmen am Verteilerkreis in die Zuständigkeit des Landes NRW fallen (siehe unter "Fakten PuR-Anlage" "(PDF) Statement zur Park and Ride-Anlage" und das dort angehängte Schreiben der Stadt Köln sowie das (PDF) Prüfungsergebnis der Stadt Köln vom 29.12.2011). Aber die untersuchten Standorte A, B und C liegen "alle" im Bereich des Verteilerkreises.
Offenbar liegt nur der Standort D auf städtischem Gebiet.
War die – bestimmt nicht billige – Machbarkeitsuntersuchung vom 13.10.2009, einschließlich des Updates vom 21.01.2011, am Ende gar nicht ergebnisoffen?
Bereits im Frühjahr 2011 wurden 34 Bäume im Bereich des künftigen Parkhauses gefällt. Es sollte Platz für die nachwachsenden Buchen geschaffen werden. Dieser Nachwuchs, von der Stadt als Gehölz bezeichnet, und weitere 70 Großbäume folgten im Oktober 2017. Zu diesem Zeitpunkt fielen auch die 230 Bäume entlang der Bonner Straße!
Ein weiteres Indiz ist folgendes Urteil aus dem Update der Studie, wonach eine sinnvolle Direktanbindung an die A 555 geprüft werden sollte:
Bei der Fläche D (Anmerkung: Tennisplatz Arnoldshöhe) wäre eine Zu- und Abfahrt nur über eine (PDF) Tunnellösung sinnvoll – wobei ein Standort am Verteiler, statt in Godorf und Meschenich, ohnehin völlig falsch ist. Tunnelbauwerke würden in der Wasserschutzzone II liegen. Neubauten sind in dieser Wasserschutzzone verboten bzw. werden nur mit hohen Auflagen durch die Bezirksregierung Köln genehmigt.
Schon jetzt wird seitens der Stadt Köln vermutet, dass die geplanten Kfz-Einstellplätze in der Parkpalette nicht ausreichen werden, falls das Park and Ride-Angebot tatsächlich angenommen werden sollte. Die Aufstockung einer vierten und ggf. fünften Etage sowie die Verlängerung der Parkpalette entlang der Bonner Straße wurden am 02.02.2012 bereits als Optionen genannt. Am 05.09.2013 wurde schließlich ein sechsstöckiges Parkhaus vorgestellt. Wieso fiel die Entscheidung trotzdem zugunsten des Standorts D aus?
Die höheren Kosten für eine Untertunnelung zu vermeiden bedeutet, die Zunahme der Verkehrsstaus und die zusätzliche Verkehrsbelastung der Wohngebiete billigend in Kauf zu nehmen.
In ihren Vorträgen und Folien weist die Stadt Köln zunehmend darauf hin, dass der einzige Nachteil am Standort D die zusätzliche Lärmbelastung der Anwohner sei, was an sich schon das Aus für diesen Standort bedeuten müsste. Das eigentliche verkehrstechnische Problem, den Pendlerverkehr erst hinter dem Kreisel aufzunehmen, wird dabei aber völlig heruntergespielt.
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Bebauungsplan statt Planfeststellung
Info Bebauungsplan Stadt Köln.
Im Verkehrsausschuss wurde beschlossen, für den Stadtbahnbau nur die unbedingt notwendigen Flächen zur Planfeststellung zu bringen, so dass die Parkpalette am Verteilerkreis zunächst davon ausgenommen ist.
Beschluss Verkehrsausschuss vom 05.12.2013
Der Stadtentwicklungsausschuss hat allerdings die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Bebauungsplanes beschlossen. Die Ergebnisse werden anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, so dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen beginnt. Nach Abschluss der Auswertungen liegt dann ein verbindlicher Planentwurf vor. Damit wäre der Bau der Parkpalette auch zeitlich weit vor der Realisierung der dritten Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn möglich – vielleicht weil sonst die seitens des Landes zugesagten Fördergelder verloren gehen könnten.
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 12.12.2013
Auf Anfrage der Anwohner-Initiative beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) wurde am 08.01.2014 mitgeteilt, dass – nach den Gebietsaufteilungen – die Regionalniederlassung RheinBerg (Hauptsitz in Gummersbach, Nebenstelle in Köln-Deutz) für die betroffenen straßenrechtlichen Belange am Verteilerkreis Köln-Süd zuständig sei. Die Stadt Köln sei aber verpflichtet, etwaige Auswirkungen der Stadtbahn oder der Parkpalette auf den Verteilerkreis in die Planunterlagen zur Baurechtserlangung einzubringen. Derzeit habe der Landesbetrieb keine eigene Veranlassung, den Verteilerkreis zu ändern. Straßen.NRW, genauer die Regionalniederlassung VilleEifel in Abstimmung mit den Kollegen von RheinBerg, bearbeite auch das Projekt "Umbau AK Köln-Süd", aber völlig unabhängig von den städtischen Planungen am Verteilerkreis.
Gerne nahm Straßen.NRW das Angebot der Anwohner-Initiative an und ließ sich deren Lösungsvorschlag zur Information zusenden.
Auf Anfrage der Anwohner-Initiative teilte die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 – Denkmalangelegenheiten, am 07. und ergänzend am 20.02.2014 mit, dass die Stadt Köln zu einem Bericht aufgefordert worden sei und nach Eingang des Berichtes eine ausführliche Stellungnahme erfolgen würde.
Statt eines Planfeststellungsverfahrens wird jetzt also ein Bebauungsplan aufgestellt.
Arbeitstitel: Park-and-ride-Anlage Bonner Straße in Raderthal (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln am 15. Januar 2014).
Im Gegensatz zu einem sonst üblichen Planfeststellungsverfahren hat ein Bebauungsplan nicht nur kürzere Fristen, sondern schließt auch ein Bürgerbegehren (Unterschriftensammlung), das der Stadt bereits angekündigt worden war, aus. Die Parkpalette könnte nicht nur gebaut werden, lange bevor die Nord-Süd-Stadtbahn fährt, es wird auch die historische Chance einer echten Bürgerbeteiligung vertan.
Der Eindruck, über den Tisch gezogen zu werden, ist dabei allgegenwärtig!
Das städtebauliche Planungskonzept lag in der Zeit vom 6. bis 13. Februar 2014 im Bezirksrathaus Rodenkirchen aus und bis zum 20. Februar 2014 konnten Anregungen an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.
Anregungen zum Bebauungsplan Parkpalette wurden sowohl von der Anwohner-Initiative Colonia ELF am 14.02.2014 als auch von der IG Kölner-Süden am 20.02.2014 eingereicht.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) teilte am 13.03.2014 auf Anfrage mit, dass der Bebauungsplan erst in Kraft treten könne, wenn sämtliche Auswirkungen auf den Verkehr ermittelt und gegeneinander abgewogen seien.
In der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde am 31.03.2014 gegen die Stimmen der Grünen die Parkpalette auf dem Tennisplatz abgelehnt. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der AG Heidekaul und der Interessengemeinschaft Kölner Süden (IGKS) haben zu einem Teilerfolg geführt. Die Vertreter der Grünen kündigten allerdings an, dass der Beschluss vom Stadtrat "kassiert" werden würde.
Unter dem Eindruck der Bürgerproteste beantragte die Ratsmehrheit unmittelbar vor der Kommunalwahl im Mai 2014 eine Vertagung der Verwaltungsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss, so dass die Ablehnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen über den Wahltermin hinweg bestand. Dann, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.09.2014, wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen erwartungsgemäß gekippt – so viel zur Bürgerbeteiligung!
Die erneute Vorlage durch die Verwaltung verzögerte sich bis zum IV. Quartal 2016. Trotz der langen Zeit, der Umbenennung der Parkpalette in ein "Mobilitäts-Hub" und der Reduzierung auf nur noch 540 Pkw-Einstellplätze, lehnte die Bezirksverrtretung Rodenkirchen am 05.12.2016 das Projekt erneut ab. Ein Beschluss, der anschließend vom Stadtrat überstimmt wurde.
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Ein Grund: Die Baukosten der Parkpalette
Nach Auskunft der Stadt Köln sollte die gemäß Verkehrsgutachten für erforderlich gehaltene Parkpalette mit ca. 600 Plätzen – nach grober Kostenschätzung – rund 4 Mio. EUR kosten, und zwar anteilig durch das Land gefördert, so dass die Stadt nur ca. 400.000 EUR zu leisten hätte. Die im IV. Quartal vorgestellte Planung sah aber bereits 14,3 Mio. EUR vor – trotz der veringertern Parkkapazität.
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Folgende Argumente für eine nachhaltige Entwicklung werden vertreten:
Spürbare Entlastung des Verteilerkreises Köln-Süd durch eine weitgehend ungehinderte Verkehrsführung (bis hin zum Wegfall der Ampelanlagen).
Vorrang eines verbesserten Verkehrsflusses im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd vor Behelfsmaßnahmen, um die Zu- und Ausfahrt aus einem Parkhaus zu gewährleisten.
Auf gar keinen Fall zusätzliche Belastungen des Verteilerkreisverkehrs, um in ein Parkhaus zu gelangen oder den Zubringerbus (Linie 132) zur Haltestelle zu bringen.
Keine Hochbahnführung der KVB.
Keine Querung der KVB-Strecke im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd, auch nicht nach dem Bau einer ebenerdigen Ausbaustufe vier, durch irgendeine Straße, bzw. Nutzung der Grünphase von der Bonner Straße in den Verteilerkreisel.
Bau möglichst nur "einer" Haltestelle am Verteilerkreis Köln-Süd für die Ausbaustufen drei und vier der Nord-Süd-Stadtbahn an optimaler Stelle.
Reduzierung der Kosten für die Ausbaustufe vier der Nord-Süd-Stadtbahn der KVB, so dass die Erweiterung bereits 2024/2025 realisiert werden kann.
Kein Parkhaus, sondern bei Bedarf ebenerdige Stellplätze.
Ungehinderte Zu- und Abfahrt von den Bedarfs-Parkflächen aus und in alle Richtungen, ohne den Verteilerkreisverkehr zu behindern oder Rückstaus zu verursachen.
Beleuchtung der Behelfs-Parkflächen im Verteilerkreisel und der KVB-Haltestelle, so dass dunkle Ecken vermieden werden.
Keine Veränderung des Baumbestandes, bzw. Ersatzpflanzungen, falls "einzelne" Bäume bei der Straßenführung stören würden.
Keine, bzw. nur eine geringe Belastung des Verteilerkreisverkehrs während der Optimierung der Straßenführung, des Baus der ebenerdigen Parkflächen und der Realisierung der Ausbaustufe vier der Nord-Süd-Stadtbahn. Bei einer Verlagerung des Kreisverkehrs auf die Außenseiten der Tankstellen könnte während der Bauphase der bisherige Kreisverkehr fast vollständig aufrecht erhalten bleiben.
Freie und schnelle Fahrt für Rettungsfahrzeuge von der Feuerwache in alle Richtungen.
Berücksichtigung des Umgebungsschutzes der zahlreichen Denkmäler im direkten Umfeld.
Die Bahnsteige müssen dem Umgebungsschutz der Denkmäler gerecht werden.
Einbindung der Stele auf dem Verteilerkreis Köln-Süd in das Gesamtkonzept.
Kostengünstige Rückbaumöglichkeit der Behelfs-Parkfläche am Verteilerkreis Köln-Süd, falls nach Erstellung des Großparkhauses hinter Meschenich der Parkbedarf sinkt, bzw. anderweitige Nutzung, z.B. Begrüßungs-Center Köln-Süd auf dem Verteilerkreis mit Museumspunkt "Erste Autobahn Deutschlands".
Beibehalten der Abbiegemöglichkeiten aus den Straßen Lindenallee und Heidekaul stadtein- und -auswärts, durch ein Einfahrareal, das für die Lindenallee stadtauswärts und den Heidekaul stadteinwärts zeitgleich mit der Fußgängerampel zum Bahnsteig und über die Bonner Straße geschaltet wird.
Die Ampelschaltungen vom Gürtel bis in den Verteilerkreis sind so aufeinander abzustimmen, dass ausreichende Grünphasen für die Fußgängerüberwege und freie Einfahrareale aus den Nebenstraßen sichergestellt werden.
Keine zusätzliche Verkehrsbelastung im Südstadtbereich durch eine Querung der Rheinuferstraße durch die KVB-Linie 16 auf Straßenniveau.
Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens der nächsten 15 – 30 Jahre, dessen Lenkung auf die Rheinuferstraße und den Gürtel sowie die Bonner Straße vom Gürtel bis zum Verteilerkreis, damit ein Ausweichen in Wohngebiete verhindert wird.
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Bildnachweise: Amt für Brücken und Stadtbahnausbau der Stadt Kön "Broschüre", K. Thomas "Werkstattgespräch" und W. Mennemann "PuR-Gestaltung"
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