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Rechtliche Grundlagen
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Die AG Heidekaul setzt sich aktiv für den Denkmalschutz ein! Das Gelände des Tennisplatzes Arnoldshöhe, auf dem eine Parkpalette gebaut werden soll, ist von Denkmälern umgeben. Die AG Heidekaul versucht, die Stadt Köln von einem lanfristigen Gesamtkonzept zu überzeugen, das die Gleisführung der Nord-Süd-Stadtbahn (auch weiter bis nach Meschenich), die Haltestelle am Verteilerkreis Köln-Süd, die Verkehrsertüchtigung des Kreisels und den Denkmalschutz umfasst. Unmittelbar am Tennisplatz liegen folgende Denkmäler, die als Ensemble das Entree für die Volksparksiedlung darstellen (siehe hierzu auch die Gestaltungsziele der Architekten Schwarz und Riphahn, klicken Sie bitte auf die Bilder): Wohnhäuser Heidekaul 1 – 9, als Teil der Volksparksiedlung Raderthal (im Westen, Denkmal-Nr. 7444), All Saints Church, (Allerheiligenkirche) an der Bonner Str. 549 (im Osten, Denkmal-Nr. 7306), mit der besonders geschützten Sichtachse zur Volksparksiedlung, und ehemaliger Bayenthaler Friedhof mit Hochkreuz (im Norden, Denkmal-Nr. 184). Darüber hinaus gehören die Wohnsiedlung Heidekaul und die All Saints Church zum denkmalgeschützten Gesamtbereich der Raderthaler Volksparksiedlung (Denkmal-Nrn. 7444, 204, 223 und 240). Nördlich der All-Saints Church schließen sich direkt die denkmalgeschützten Wohnhäuser Lindenallee 90 (Denkmal-Nr. 5774) und Bonner Straße 537 – 545 (Denkmal-Nrn. 5767, 5768, 5848, 5769 und 5770) an. Diese Häuser wurden ursprünglich für die englische Besatzungsmacht nach dem Ersten Weltkrieg erbaut, daher werden sie häufig als "Englische Wohnhäuser" bezeichnet. Sie stehen im ehemaligen Stadtteil Arnoldshöhe, dessen südlicher Teil der Gemarkung Marienburg zugeschlagen wurde. Sowohl ein Parkhaus auf dem Tennisplatz Arnoldshöhe als auch eine Hochbahnführung zwischen diesen Denkmälern hindurch, würde zu einer nicht wieder gut zu machenden Zerstörung der Umgebung führen. Mit der Errichtung der Besatzungsbauten im Volkspark zwischen 1949 und 1952, im heutigen Bereich Heidekaul, Rösberger und Kardorfer Straße, wurden bereits zwei Drittel des ursprünglichen Parks und damit ein Gartenbaudenkmal ersten Ranges zerstört. Der Umgebungsschutz dieser Denkmäler ist ein weiterer Grund, besonders um- und vor allem weitsichtig die künftige Verkehrsführung zu planen. Falsche Entscheidungen sind schnell getroffen und verhindern zu oft Alternativen und Optionen der künftigen Verkehrs- und Landschaftsgestaltung. |
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