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Aktueller Vorstand
(PDF) Aktuelle
Satzung
(PDF) Beschluss StOKa Köln
(PDF) Org-Grundlage
vom 02.11.1994
(PDF) Satzung i.d.F.
vom 13.05.2008
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Satzung und Beschlüsse
Die Arbeitsgruppe Wohnungsfürsorge Heidekaul (AG Heidekaul), etwa August 1978 gebildet, wurde bereits im August 1979 eine Ständige
Fachgruppe des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) und organisatorisch der Standortkameradschaft Köln zugeordnet.
Aus einer zunächst beschlossenen Organisationsgrundlage (1987) wurde später (2002) die Satzung der Arbeitsgruppe Wohnungsfürsorge entwickelt.
Alle Grundlagendokumente unterlagen fachlich der Mitzeichnung durch die Bundesgeschäftstelle des DBwV.
Eine erste größere Anpassung der Satzung erfolgte am 13.05.2008, wieder unter Beteiligung der Bundesgeschäftstelle des DBwV. Danach wurde
die Satzung erstmalig am 17.01.2020 unter Artikel 8.7 geändert (Erhöhung des maximalen Vermögensbestandes von 3.000 EUR auf 4.000 EUR).
Als Ständige Fachgruppe des DBwV darf sie deren fachliche Kompetenz in Rechts- und Sonderfragen nutzen.
Finanziell ist die AG Heidekaul unabhängig vom DBwV. Die aktiven Mitglieder haften gesamtschuldnerisch, d.h. es besteht eine nicht rechtsfähige
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Mitgliedschaft in der AG Heidekaul ist aber nicht abhängig von der Mitgliedschaft im DBwV, sondern es
reicht aus, in der Heidekaul-Siedlung zu wohnen.
Die Meinung der AG Heidekaul wird durch Mehrheitsbeschlüsse gebildet, die für das Handeln des Vorstandes bindend sind!
Nach außen wird die AG Heidekaul durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende vertreten. Als Vorsitzender oder Vorsitzende der Ständigen Fachgruppe
des DBwV besteht nach außen und unter dem Kopf des DBwV allerdings nur Zeichnungsbefugnis, wenn er oder sie gleichzeitig Mitglied im DBwV ist.
Anderenfalls muss ein anderes Vorstandsmitglied, das dem DBwV angehört, mitzeichnen.
Aus dieser Konstellation lässt sich bereits erahnen, welche grundlegende Bedeutung der Satzung zukommt.
Sie finden auf der linken Seite einige wichtige, zum Teil bereits historische Dokumente.
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